Besucher
1. TICKETS
1.1. Mit Kauf eines Tickets für die FRANCHISE EXPO 21 HYBRID EDITION werden der Ticketkäufer sowie MFV Expositions LLC als Veranstalter Vertragspartner.
1.2. Die erworbene Eintrittskarte darf nicht weiterverkauft werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung. Bei Verhinderung kann die Registrierung an eine andere Person übertragen werden.
1.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
2. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur zwei Wochen nach ursprünglichem Veranstaltungstermin. Der Anspruch muss schriftlich formuliert mitsamt dem Ticket an [email protected] gesendet werden.
2.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.
2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Umsetzungen zu gleichwertigen Plätzen aus produktionstechnischen Gründen vorzunehmen.
3. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die potenziell zum Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung, Nachberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden.
4. HAFTUNG
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
5. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten des realen und virtuellen Messegeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm/ihr Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Events in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er/Sie erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.
6. DATENSCHUTZ
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.)
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Für diese AGBs ist das geltende Recht im Bundesstaat New Jersey maßgeblich. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand New Jersey.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Franchise Expo 21 Hybrid Edition, New Jersey, November 2020